Datenschutzinformation

Arbeitnehmer

-Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses-

Welche Daten werden verarbeitet und zu welchem Zweck

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.

Das sind vor allem Kontaktdaten, Daten zu Ihren Qualifikationen, Arbeitszeiten und alle Informationen, die für die Ermittlung und Abrechnung Ihres Gehalts und im Zusammenhang mit gesetzlichen Abgaben und Steuern (z.B. Sozialversicherungsbeiträge) erforderlich sind. Hinzu kommen ggf. auch Daten aus dem Bereich der Arbeitssicherheit, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und Daten über arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, die geahndet wurden („Abmahnungen“). Schließlich kommen auch noch Informationen über Ihre Arbeitsergebnisse sowie deren Bewertung hinzu, die z.B. für die Erstellung von Beurteilungen benötigt werden. Sollten Sie eine von uns angebotene betriebliche Altersversorgung nutzen, werden auch in diesem Bereich Daten verarbeitet und im Rahmen der Erforderlichkeit ggf. an die Versicherer weitergegeben. Unabhängig davon kann es immer Konstellationen geben, in denen wir personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeiten, die hier nicht genannt sind. Wir werden in diesen Fällen dann – bezogen auf den jeweiligen Anlass – gesonderte Informationen zum Datenschutz für Sie bereithalten.

Durch das Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, Sie mithilfe Ihrer Ausweisdokumente zu identifizieren, bevor wir eine Geschäftsbeziehung eingehen (per Postident­-Verfahren oder Videolegitimation). Dabei werden Ihr Name, Geburtsort und -­datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Ausweisdaten erhoben und festgehalten. Sollten im Laufe unserer Geschäftsbeziehung mögliche Änderungen auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen.

Wenn Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen angestrebte Geschäftsbeziehung weder aufnehmen noch fortführen.

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten / Löschung der Daten

Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten von Beschäftigten für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Sonderregelungen kann es in einzelnen Bereichen geben. So werden z.B. Abmahnungen ggf. kürzer gespeichert. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, sind diese von uns zu berücksichtigen. So gibt es beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Lohnsteuerdaten, Daten zu Überstunden und weitere bereichsspezifische Regelungen. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, können personenbezogenen Daten gelöscht werden, wenn deren weitere Verarbeitung für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr erforderlich sind. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden Daten bis zur Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche jeder Partei gespeichert. Eine längere Speicherung kommt zudem in Betracht, wenn dies auch im Interesse von Ihnen ist oder Sie eine Einwilligung erteilt haben. Wir werden generell zum Ende eines Jahres prüfen, ob und in welchem Umfang Daten von Beschäftigten wegen eines Wegfalls der Erforderlichkeit gelöscht werden können.

Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Beschäftigtendaten ist primär § 26 BDSG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, wenn dies zur Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist. Unabhängig davon kann eine Datenverarbeitung auch auf Basis einer sog. Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. In diesen Fällen wird das Interesse im Zusammenhang mit der jeweiligen Verarbeitung gesondert mitgeteilt.

Empfänger / Weitergabe von Daten

Innerhalb der Kanzlei kommt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in Betracht, wenn z.B. im Zusammenhang mit einem Stellenwechsel eine Prüfung der Eignung und Qualifikation erforderlich wird. Oder falls Ihnen eine andere oder zusätzlich Aufgabe übertragen wird oder werden soll. Ihre Daten werden im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist. Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten kommt beispielsweise in folgenden Fällen in Betracht:

  • Bestellung einer personalisierten DATEV-Smartcard
  • Einrichtung von betrieblichen Nutzerkonten
  • Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen
  • Registrierungen bei Informationsportalen (Haufe, NWB, etc.)

Wo werden die Daten verbeitet

Die Daten werden ausschließlich auf dedizierten IT-Systemen in unserem Serverraum verarbeitet. Auf diese IT-Systeme haben neben Administratoren nur Mitglieder der Personalabteilung und der Kanzleileitung Zugriff.